Ein Weckruf an alle - Die Zerstörung des Gesundheitssystems in Gaza, deutsche Rüstungsexporte, Repression in Deutschland, Gewalt gegen Flotilla-Teilnehmende, Medienversagen und die Rechtspflichten der EU: Gaza-Tribunal Berlin 2026

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Veröffentlicht: 24.10.2026
Lesezeit: 17 Minuten
Von: Ferhan Osseili

Themen: Völkerrecht, Palästina, Israel, Deutschland, Sanktionen, Waffenlieferungen, E1-Gebiet, Westjordanland, Gaza Strip, Siedlungspolitik, EU-Israel-Assoziierungsabkommen, Gaza Tribunal, Drittstaatenpflichten, Medienberichterstattung.



PRESSEERKLÄRUNG
 

 

Berlin, 24. Oktober 2026. Das Gaza-Tribunal Berlin 2026 hat heute in sechs Sessions Beiträge von Ärzt:innen, Jurist:innen, Zeug:innen, Journalist:innen und ehemaligen EU-Beamten gehört.

 

Session I: Zur Zerstörung des palästinensischen Gesundheitssystems

 

Milena Ansari (Physicians for Human Rights Israel) legte in Ihrem Vortrag dar, dass die israelischen Behörden für das Verbrechen des Genozids verantwortlich sind. PHRI zog diesen Schluss in ihrem Bericht 2025 aus einer gesundheitsbezogenen Analyse. 

Art. 2 der Völkermordkonvention erfasse nicht nur unmittelbare Tötungen, sondern auch schwere körperliche und seelische Schäden sowie vorsätzlich auferlegte Lebensbedingungen, die auf die physische Zerstörung einer Gruppe ganz oder teilweise gerichtet sind. Die genozidale Absicht belegte PHRI mit Amtsträgeraussagen wie «no electricity, no food, no fuel», Amalek-Bezügen, Netanyahus Riviera-Vorstellung, der Zerstörung eines Krankenhauses nach dem anderen und der Missachtung dreier verbindlicher IGH-Anordnungen. 

Am 13. Oktober 2023 erhielten 22 Krankenhäuser mit rund 2.000 Patient:innen 24 Stunden zur Evakuierung, im Mai 2024 wurde der Rafah-Übergang geschlossen, Ende 2024 das Kamal-Adwan-Krankenhaus niedergebrannt und sein Direktor Dr. Hussam Abu Safiya ohne Anklage inhaftiert, im März 2025 folgte eine rund 80-tägige Totalblockade.

Ein Jahr nach dem Waffenstillstand vom Oktober 2025 haben die Menschen in Gaza kein voll funktionsfähiges Krankenhaus und kein funktionierendes MRT-Gerät; 18.000 kritisch Kranke und Verletzte warten auf Evakuierung. Im Augusta-Victoria-Krankenhaus in Ostjerusalem stehen 50 Betten mit vollständig finanzierter Behandlung bereit, es fehlt allein die israelische Erlaubnis.

PHRI fordert die Freilassung von 14 Ärzten aus Gaza, die ohne Anklage und ohne Prozess auf unbestimmte Zeit inhaftiert sind und in schwerster Form gefoltert und misshandelt werden. Die genozidale Kampagne besteht in veränderter Form fort: Verweigerte Evakuierungen und Ausrüstung sowie der ausbleibende Wiederaufbau setzen die Zerstörung der Lebensgrundlagen fort. Für die Pflichten anderer Staaten ist keine abschließende Genozidfeststellung erforderlich; ein Warten darauf wäre für den Schutz der Bevölkerung zu spät. Staaten dürfen die illegale Besatzung nicht normalisieren und müssen das System abbauen, das grundlegende palästinensische Rechte verletzt.

Karam Chehade (Don't Look Away e.V. / Gaza Care Bridge) nannte die WHO-Warteliste mit 18.500 Namen, davon 4.000 Kinder. Zwei Drittel der Behandelten werden in Ägypten versorgt, in EU-Staaten rund 600 Fälle. In Deutschland sind bislang nur 2 Fälle bekannt, obwohl 12 Städte und 3 Bundesländer zur Aufnahme bereit sind. Die WHO-Logistik steht bereit, die Bundesregierung lehnt eine Aufnahme jedoch konsequent ab. 

Deutschland trägt wegen seiner eigenen Komplizenschaft am Genozid in Gaza eine besondere Verantwortung. Der Rechtsrahmen (§§ 22, 23 AufenthG, EU-Katastrophenschutzverfahren) fehle nicht. Zwischen 2024 und 2025 sind 1.000 Menschen an dieser Handlungslosigkeit gestorben. Seine Forderungen lauten: Ende der Visa-Blockade, humanitäre Korridore, Stärkung der lokalen Versorgung.

Tugba Sezer (Rechtsanwältin, Hamburg) erläuterte die Gruppenaufnahme nach § 23 AufenthG, die am Einvernehmen des Bundesinnenministeriums scheitert. Der Bund muss auch diplomatisch auf die israelische Regierung einwirken, damit die Ausreise gelingen könne. Die Kosten werden bislang von zivilgesellschaftlichen Organisationen getragen, der Bund zahlt nichts. Private Verpflichtungserklärungen seien angesichts sechsstelliger Klinikkosten untauglich. 

Als Präzedenzfälle nannte Sezer Landesprogramme für Syrer:innen, die Aufnahme von 143 Personen durch Spanien und das EU-Verfahren für Ukrainer:innen. Im Moria-Fall habe das Bundesverwaltungsgericht dem Bund unter Verweis auf die Bundeseinheitlichkeit recht gegeben. Wenn ein Drittel oder die Hälfte der Länder Aufnahmeprogramme beschlössen, trage dieses Argument nicht mehr. Notfalls sei der Bund auf Erteilung des Einvernehmens zu verklagen.

 

Session II: Deutsche Waffenexporte und das Bundesverfassungsgericht

 

Dr. Alexander Schwarz (ECCHR): Deutschland hat zwischen Oktober 2023 und 2026 Rüstungsexporte nach Israel im Wert von 1,47 Milliarden Euro genehmigt, davon 529 Millionen Euro Kriegswaffen, und ist nach den USA zweitwichtigster Lieferant. 

Dazu gehören Munition, Panzerabwehrwaffen und Getriebe für die in Gaza eingesetzten Panzertypen Nama und Merkava, die nachweislich bei völkerrechtswidrigen Angriffen auf Zivilist:innen, medizinisches Personal, Sanitätsfahrzeuge und UN-Gebäude eingesetzt worden sind. Getriebeteile werden zu einem erheblichen Teil exklusiv aus Deutschland geliefert. Ohne diese Komponenten sei die israelische Panzerflotte für den Bodenkrieg in Gaza auf Dauer nicht einsatzfähig.

Sein zentraler rechtlicher Maßstab: Rüstungsexportrecht sei Risikorecht. Bestehe das überwiegende Risiko, dass Waffen zur Unterstützung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beitragen, sei eine Genehmigung zwingend zu versagen. Ein Ermessen bestehe weder nach Völkerrecht noch nach nationalem Kriegswaffenkontrollrecht.

In rund einem Dutzend Verfahren hat kein deutsches Gericht die materielle Rechtmäßigkeit einer Genehmigung geprüft. Alle scheiterten an der Zulässigkeit. 

Das VG Berlin wies am 12. November 2025 die Klagen gegen die Ausfuhr von 3.000 Matador-Panzerabwehrwaffen ab und verwies auf den angeblichen Genehmigungsstopp vom August 2025. Dieser war erklärtermaßen nie ein Lieferstopp und hat sich auch in der Genehmigungspraxis als faktisch unwahr erwiesen. In dieser Phase sind 10,1 Millionen Euro genehmigt worden, 5 Tage nach der Entscheidung kündigte die deutsche Bundesregierung das Ende der Beschränkung an. Die Genehmigungen stiegen auf rund 200 Millionen Euro (2025) und knapp 800 Millionen Euro (1. Halbjahr 2026), seit der IGH-Anordnung vom April 2024 auf 1,18 Milliarden Euro.

Schwarz nannte drei strukturelle Rechtsschutzdefizite: Rechtsschutz ist für die Betroffenen regelmäßig entweder zu früh oder zu spät, die Gerichte sprechen den unmittelbar Gefährdeten einklagbare subjektive Rechte ab, und entscheidende Genehmigungsunterlagen bleiben nicht nur den Kläger:innen, sondern selbst den Gerichten vorenthalten. 

Bislang habe kein deutsches Gericht eine Genehmigungsakte mit den maßgeblichen Kriterien und Gefahrenabwägungen eingesehen. Vor dem IGH präsentiert Deutschland die bloße Existenz dieser Verfahren dennoch als Nachweis umfassender gerichtlicher Kontrolle: Die fehlende Kontrolle wird so zum Beleg funktionierender Kontrolle.

Dr. Sué González Hauck (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg) analysierte den Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 3. Februar 2026. Dieser erkennt einen allgemeinen Schutzauftrag an, der sich unter besonderen Umständen zu einer konkreten Schutzpflicht gegenüber Menschen im Ausland verdichtet, verweigert aber die Prüfung. Die Kammer stützt sich unter anderem auf schriftliche israelische Zusicherungen, ohne zu prüfen, ob die Pflichten eingehalten und die Zusicherungen erfüllt werden.

Das VG Frankfurt hat zudem UN-Berichte infrage gestellt und israelische Propaganda wiederholt, die diese Berichte als umstritten oder durch angeblichen Antisemitismus der UN belastet darstellt. Deutschlands Aussage vor dem IGH, die gerichtliche Kontrolle sei «comprehensive and careful», bezeichnete González Hauck als dreiste Lüge: Kein Gericht hat die Rechtmäßigkeit eines Exports in der Sache geprüft.

Das BVerfG referiert in Rn. 2 bis 12 die IGH-Anordnungen und UN-Berichte, stellt in Rn. 13 fest, dass Deutschland zu den größten Waffenlieferanten Israels gehört, und setzt beides nicht in Beziehung.

Die Kammer verweigert die Feststellung, dass aus den evident systematischen Völkerrechtsverletzungen eine Schutzpflicht zum Schutz der Menschen in Gaza entstanden ist. Damit beantwortet die Kammer die zweite Frage nach dem Spielraum der Regierung, ohne die vorgelagerte Frage zu entscheiden. Israel verstößt systematisch gegen das Völkerrecht.

Schon die Tatsachendarstellung ist unausgewogen: Die Geschichte der Besatzung kommt nicht vor, die Opfer des 7. Oktober werden beziffert, die Opfer der israelischen «Offensive» dagegen nicht. Der Topos der «Bündnisfähigkeit» wirke funktional wie eine Political Question Doctrine. Dabei setze Bündnisfähigkeit gerade völkerrechtliche Bindung voraus und müsste den Regierungsspielraum verengen, statt Völkerrecht und Grundrechte faktisch zu verdrängen.

 

Session III: Repression von Widerstand in Deutschland

 

Alexander Gorski (Rechtsanwalt, Berlin) beschrieb «Entrechtung als Methode» an 3 Fällen seiner Mandantschaft.

Israel hat seit Beginn des genozidalen Angriffs nach offiziellen Zahlen mehr als 74.000 Palästinenser:innen ermordet, darunter mehr als 20.000 Kinder. Diese Zahlen unterschätzen die tatsächliche Zahl erheblich.

In den 12 Monaten nach Inkrafttreten des zynisch als «Waffenstillstand» bezeichneten Abkommens vom 10. Oktober 2025 hat Israel 1.493 Menschen in Gaza getötet und 5.299 weitere verletzt. Zugleich müsse das Welternährungsprogramm wegen Finanzierungslücken seine Ernährungshilfe im Gazastreifen um rund ein Drittel kürzen, wodurch eine halbe Million Menschen dringend benötigte Unterstützung verliere.

Die deutsche Repression ist in diese fortgesetzte Gewalt sowie in deutsche Waffenlieferungen und politische und diplomatische Schützenhilfe für den Massenmord eingebettet. Politischen Gegner:innen werden grundlegende Rechtspositionen abgesprochen. Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht werden als Mittel gegen die von Migrant:innen getragene Solidaritätsbewegung eingesetzt und erzeugen einen beabsichtigten Chilling-Effekt.

Die 3 Fälle: 

Abdallah A., 2025 eingebürgert, dessen Einbürgerung die Berliner Ausländerbehörde wegen zweier Social-Media-Posts nach § 35 StAG zurücknehmen will, obwohl er sich von der Hamas distanziert habe. Ihm droht erneute Staatenlosigkeit. Die Behörde konstruiert eine Täuschung über das Einbürgerungsbekenntnis. Dies ermöglicht entgegen der ursprünglichen Intention von Art. 16 GG wieder politische Ausbürgerungen.

Der Journalist Hüseyin Doğru wurde am 20. Mai 2025 im 17. Russland-Sanktionspaket der EU sanktioniert. Konkrete Belege habe die EU nach Gorskis Darstellung bis heute nicht vorgelegt. Die Klage vor dem EuG ist seit Juli 2025 anhängig.

Bei Z. leitete die Ausländerbehörde nach dem Samidoun-Verbot ein Ausweisungsverfahren ein, und das BAMF nahm den zuerkannten subsidiären Schutz bereits zurück. Am 26. August 2026 listete ihn das US-Finanzministerium als «Specially Designated Global Terrorist». Nach Gorskis Darstellung gebe es bei Z. weder Vorstrafen noch Strafverfahren. 

Zuvor hat die Bundesregierung an Marco Rubios Konferenz zum «Wiederaufleben des politischen Terrorismus» am 16. Juli 2026 teilgenommen und eine Fortführung in Deutschland zugesagt. Die US-Sanktion ist Teil des Angriffs der Trump-Administration auf linke und palästinasolidarische Strukturen. Sie beschränkt Bankzugang und Reisefreiheit erheblich ein. Für Personen, die nicht in den USA leben und dort keine Vermögenswerte besitzen, ist der Rechtsweg praktisch aussichtslos.

Nina Onèr und Benjamin Düsberg (Verteidigung der «Ulm 5») berichteten über das Verfahren gegen 5 Aktivist:innen, die am 8. September 2025 bei Elbit Systems Deutschland in Ulm Geräte im TDL-Labor zerstörten und nach Darstellung der Verteidigung unmaskiert und friedlich auf ihre Festnahme warteten. Keine der 5 Personen sei vorbestraft gewesen. Seit 14 Monaten sitzen sie in Untersuchungshaft in 5 Gefängnissen, teils 23 Stunden täglich isoliert.

Die Staatsschutzkammer des LG Stuttgart verhandelt in Stammheim, 25 Termine in 26 Wochen, die Angeklagten hinter Panzerglas, die Kommunikation zwischen Verteidigung und Angeklagten im Verhandlungssaal nur über Gegensprechanlage. Darin liegen Verletzungen zentraler Garantien eines fairen Verfahrens nach Art. 6 EMRK.

Über die Beweisanträge zu Elbit Systems, zur deutschen Beteiligung und zum Genozid in Gaza ist 6 Monate lang nicht entschieden worden. Die von der Verteidigung geladenen Sachverständigen Dr. Shir Hever und Prof. Dr. Isabelle Feichtner sind anschließend nicht gehört worden. Ihre Expertise wurde für irrelevant erklärt. Zugleich hat das Gericht einen Wirkzusammenhang zwischen den Ulmer Produkten und der israelischen Kriegsführung verneint. Dies führte zu einem Befangenheitsantrag. Die dort produzierte und getestete SDR-Funktechnik übermittelt verschlüsselte taktische Informationen und Zielorte an israelische Einheiten und ist ein zentrales Glied der «Kill Chain». Sie bestimmte die Auswahl des TDL-Labors.

Die Verteidigung stützt sich auf rechtfertigende Nothilfe und Notstand (§§ 32, 34 StGB) und Art. 25 GG.

Gerichtsverfahren sind gescheitert, andere politische Wege sind ohne Wirkung geblieben. Es gehe nicht vorrangig um Meinungsbildung, sondern um die Rettung von Menschenleben und die tatsächliche Verhinderung oder Verlangsamung weiterer Exporte.

Düsberg legte «Nie wieder» als universelle Lehre aus: Sie könne nicht bedeuten, einem Staat, der einen Genozid begeht, massive Waffenhilfe zu leisten und damit Beihilfe zum Genozid zu begehen.

Das Anwaltskollektiv hat nach seiner Darstellung Strafanzeige gegen 7 Mitglieder der alten und neuen Bundesregierung und vier Rüstungs-CEOs wegen Beihilfe zum Genozid sowie wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gestellt.

 

Session IV: Auswärtiges Amt, Strafverfolgungsbehörden und der Schutz humanitärer Helfer:innen

 

Vier Teilnehmende der Gaza-Flotillen legten öffentlich Zeugnis ab.

Yasemin Acar (Mitbegründerin Global Sumud Flotilla) erklärte die unbewaffneten Missionen als humanitär, aber auch politisch. Sie richten sich gegen die Normalisierung der Blockade, den andauernden Völkermord, die Straflosigkeit der Besatzungsmacht und die Mitschuld von Regierungen, die vorgeben, das Völkerrecht zu verteidigen, während sie dessen Verletzungen ermöglichen. Ein Waffenstillstand beendet «weder die Besatzung noch die Apartheid oder die Blockade».

Beim Abfangen der «Madleen» im Juni 2025 hat die IDF eine Waffe zwischen Acars persönlichen Gegenständen platziert und die Szene gefilmt und fotografiert. Die IDF konstruierte damit eine Szene. Die Umstände müssen untersucht werden. An deutschen Flughäfen ist sie stundenlang verhört und mit einem Reiseverbot bedroht worden. Zur Einstellung ihrer Organisationstätigkeit ist sie aufgefordert worden, weil diese Deutschlands internationalem Ansehen schade.

Am 7. Oktober 2025 hat sie eine Gefährderansprache erhalten. Sie stellte dies in den Zusammenhang mit Demonstrationsverboten, Polizeigewalt, Festnahmen, Sanktionen und der zunehmenden Kriminalisierung palästinasolidarischer Meinungsäußerung.

Deutschland hat von den Drohungen und Risiken gewusst, sich aber gegen wirksamen Schutz der eigenen Bürger:innen entschieden, das Bündnis mit Israel über ihre Sicherheit gestellt und Israel politisch, militärisch und diplomatisch weiter unterstützt. Das war kein bloßes Versäumnis, sondern eine politische Entscheidung.

Wer Völkerrechtsverstöße ermöglicht oder unterstützt, muss zur Verantwortung gezogen werden. Das gilt auch für Deutschland, seine Waffenlieferungen, seine politische Unterstützung und seine Rolle bei der Aufrechterhaltung der Straflosigkeit.

Johannes Happel (Rettungssanitäter) schilderte den Angriff auf die «Gotico» am 18. Mai 2026 in internationalen Gewässern, rund 48 Stunden auf einem israelischen Gefängnisschiff mit Beanbag-Beschuss sowie Tritte in die Rippen im Hafen, bei dem es sich nach seiner Vermutung um Ashdod handelte.

In Israel hatte er keinen Kontakt zu deutschen Behörden. Das Auswärtige Amt blieb untätig und behauptete gegenüber seinem Vater, nichts tun zu können. Nach rund 80 Stunden Haft habe er als deutscher Staatsbürger die relative Gewissheit einer späteren Freilassung gehabt. Er stellte dem gegenüber: «Eine Gewissheit, die tausende palästinensische Geiseln in den israelischen Konzentrationslagern bis heute nicht haben.»

Nesrin Z. (Segelboot «Girolama», Mai 2026) berichtete: Die israelische Armee stoppte das Boot gewaltsam und völkerrechtswidrig und schoss dabei unmittelbar auf die Personen an Bord.

Sie schilderte Schläge, Elektroschocks und sexualisierte Gewalt: Zwei Soldaten berührten sie an intimen Stellen, einer führte seine Finger gegen ihren Willen in ihren Intimbereich ein. Hinzu kamen 2 Anfälle ohne medizinische Hilfe und ein Hundebiss in Isolationshaft.

Sie kritisierte die ausgebliebene deutsche Unterstützung und fehlende Konsequenzen. Zugleich stellte sie ihre Erfahrungen in den Zusammenhang mit Palästinenser:innen, die in israelischen Gefängnissen Gewalt, Folter, Erniedrigung und Entbehrung unter Bedingungen ausgesetzt sind, deren Ausmaß und Dauer weit über ihre eigenen Erfahrungen hinausgehen. Ihr Leid dürfe nicht unsichtbar bleiben.

Anna Liedtke (Journalistin, Freedom Flotilla Coalition, «Conscience», abgefangen am 8. Oktober 2025) berichtete von einer Vergewaltigung während einer Nacktdurchsuchung im Giwon-Gefängnis am 10. Oktober 2025.

Zuvor besuchten 2 Vertreterinnen der deutschen Botschaft die Inhaftierten in Ktzi'ot. Die Inhaftierten berichteten den Vertreterinnen der deutschen Botschaft von Hungerstreik und Folter und erklärten: Das Gefängnis ist darauf angelegt, den Willen der Menschen zu brechen.

Die Vertreterinnen der deutschen Botschaft teilten nach Ihrer Darstellung Liedtkes Eltern anschließend die unwahre Auskunft mit, den Inhaftierten gehe es «sehr gut».

Zwei UN-Sonderberichterstatter:innen übermittelten Israel Mitte September ein Schreiben über die sexualisierte Gewalt - Israel reagierte bis zum Vortrag nicht, das Schreiben soll Mitte November veröffentlicht werden. Vor dem IStGH läuft ein Verfahren und die Bundesregierung habe weder auf offene Briefe noch auf mehrere Anfragen geantwortet.

Alle vier Teilnehmende der Gaza-Flotillen verlangten nun Aufarbeitung, Konsequenzen und Schutz der palästinensischen Gefangenen.

Prof. Nick Maynard (Chirurg, Vorsitzender Medical Aid for Palestinians) stellte den BMJ-Aufsatz «Sexual violence against Palestinians» vor:

Sexualisierte Gewalt gegen Männer, Frauen und Kinder in Gaza, in israelischer Haft und im Westjordanland ist kein Einzelfall, sondern Teil einer systematischen Politik, den Willen der palästinensischen Bevölkerung zu brechen, und steht im Zusammenhang einer Politik ethnischer Säuberung. Sie ist seit Jahrzehnten dokumentiert und nicht auf die Zeit seit Oktober 2023 beschränkt.

Maynard betonte die Gewalt gegen Kinder und die nahezu vollständige Zerstörung der Kindheit.

In einer Erhebung aus dem Jahr 2025 haben 20 Prozent der betroffenen Kinder über absichtliche Selbstverletzung berichtet, nahezu die Hälfte ist nach der Freilassung nicht wieder zur Schule zurückgekehrt.

Er nannte zwei Kollegen, die rund 60 Tage inhaftiert und mit Elektroschocks an den Genitalien gefoltert wurden, und den zu Tode gefolterten Chirurgen Dr. Adnan Al-Bursh, dessen Leichnam nicht zurückgegeben wurde.

Bei über 1.000 Fällen sexualisierter Gewalt durch israelische Soldaten (2017 bis 2021) führten nur 11 zu Anklagen, nicht zu Verurteilungen. Besuche des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz bei Gefangenen sind noch nicht wieder aufgenommen worden. Vertrauliche und umfassende Versorgung, Schutz und Unterstützung Überlebender nach der Freilassung existieren nicht. Seine klaren Forderungen: unabhängiger Zugang, Versorgung Überlebender, wirksame Ermittlungen.

 

Session V: Die Rolle der Medien

 

Prof. Dr. Sabine Schiffer (Institut für Medienverantwortung) zeigte anhand der Tagesschau-Berichterstattung in der Woche des Gaza Tribunal Berlin 2026, dass Palästina und Gaza zunächst kein Thema waren und im einzigen Beitrag zum Westjordanland am Vortag viermal israelische Quellen, aber keine einzige palästinensische Quelle zu Wort kam.

Die Darstellung einer israelischen Militärmaßnahme als Antwort auf einen Terroranschlag konstruiert ein Initialereignis und blendet vorherige Gewalt und Besatzung aus. Schiffer sagte dazu ausdrücklich: «Völkerrechtlich ist die Besatzung illegal, nicht der Widerstand.»

Sie benannte Verstöße gegen das Zwei-Quellen-Prinzip, die affirmative Fehldeutung der Nachrichtenwerttheorie, Framing by Omission, Agent Deletion, die ungleiche Betrauerbarkeit von Opfern und die unkritische Übernahme israelischer Pressemitteilungen.

Begriffe wie «Militäroperation» und «Terror» übernehmen israelische PR. Ukrainische und israelische Opfer werden humanisiert, Palästinenser:innen auf Zahlen reduziert. «Hunger als Waffe» wird mit Blick auf die Ukraine benannt, kaum jedoch mit Blick auf Gaza.

Nur noch maximal 100 Lastwagen gelangen täglich nach Gaza, während zuvor 600 erforderlich waren. Die Abriegelung erfolgt mit deutschem Material und das tägliche Töten mit deutschen Waffen. Ihr Befund lautete: «Palästinensern glaubt man nicht.»

Wo PR den Diskurs dominiere, handele es sich nicht um Journalismus, sondern um Doppelstandard und Kriegspropaganda.

Mirco Keilberth (Korrespondent, Netzwerk Kritischer Journalismus) stellte den früheren Standard, beide Seiten zu befragen, wie im Kosovo, Irak und Libyen, dem Verhalten seit Oktober 2023 gegenüber.

Große Medienhäuser haben Zugang zu Gaza nur etwa dreimal gegenüber der israelischen Regierung gefordert und die israelische Verweigerung mit dem Verweis auf Gefahren hingenommen. Bis 2021 habe man auch die Hamas befragt, palästinensische Quellen seien erreichbar gewesen.

Nur 27 Prozent der Deutschen hielten die Nahost-Berichterstattung für glaubwürdig. Ein Grund sei die Asymmetrie, dass israelische Quellen für glaubwürdiger gehalten werden als palästinensische. Laut Keilberth verwenden Sender eine «Hamas Klausel» und stellen mindestens 220 getötete Journalist:innen pauschal als Terroristen dar. Das Wort «Besatzung» werde viel zu wenig verwendet.

Keilberth schilderte auch über redaktionelle Selbstzensur: Bei als «zu pro-palästinensisch» wahrgenommenen Beiträgen sollen Chefredaktionen häufig Anrufe der israelischen Botschaft oder von Kommunikationsagenturen erhalten haben. Anschließend streichen die Chefredaktionen bisweilen ein Wort.

Seine Forderung lautet journalistische Standards wieder einzuhalten und palästinensische Stimmen hartnäckig einzufordern.

 

Session VI: Die Rolle der Europäischen Union

 

Dr. Sven Kühn von Burgsdorff (EU-Botschafter in den palästinensischen Gebieten 2020 bis 2023, Mitbegründer «EU Ambassadors for Peace», deren jüngste Erklärung 523 Unterzeichnende hat) listete Maßnahmen auf, die die Kommission vorschlagen müsse: sofortige Aussetzung aller Rüstungs- und Dual-Use-Exporte, Handelsverbot mit illegalen Siedlungen, Aussetzung der Handelspräferenzen des Assoziierungsabkommens und Ausschluss Israels aus Horizon Europe.

Kommission und EAD hätten die Menschenrechtsklausel bereits als verletzt festgestellt.

Er forderte außerdem GASP-Sanktionen gegen Verantwortliche für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Ermöglichung von Genozid und staatlich gestützten Terrorismus, darunter Minister wie Ben Gvir, Smotrich und Katz, gegen die kein EU-weites Sanktionsregime bestehe, ferner Sanktionen gegen Beteiligte am E1-Siedlungsprojekt und die Aktivierung des Blocking Statute gegen extraterritoriale US-Sanktionen.

Das E1-Projekt schneidet Ostjerusalem vom Westjordanland ab und macht eine Zweistaatenlösung faktisch unmöglich.

Auch einzelne Mitgliedstaaten könnten unter anderem Exporte stoppen, Siedlungshandel verbieten, Militärtransit untersagen, Einreiseverbote verhängen, den IStGH unterstützen und den Staat Palästina anerkennen. Deutschland sei eines der schlechtesten Beispiele dafür, weder internationales noch europäisches Recht einzuhalten, und verstoße auch gegen nationales Recht. 

Es ist völlig inakzeptabel, dass Merz bereits vor seiner Amtszeit als Bundeskanzler den Kriegsverbrecher Netanyahu nach Deutschland einladen wollte. Deutschland hat bislang keine israelischen Soldat:innen oder Reservist:innen wegen ihrer Kriegsverbrechen in Gaza strafrechtlich verfolgt und den Staat Palästina nicht anerkannt.

Den Entzug von UNRWA-Finanzierung nannte Kühn von Burgsdorff einen Skandal.

UNRWA müsse politisch und finanziell unterstützt werden. Einige Staaten, darunter Deutschland, haben Zahlungen wieder aufgenommen, aber die Zurückweisung des Hilfswerks durch die USA und Israel hingenommen. Mitgliedstaaten sollten nicht dem Board of Peace beitreten, dessen gegenwärtige Struktur die Rolle der UN untergraben oder ersetzen könne.

Er forderte einen sofortigen, kritischen und zeitlich begrenzten Dialog mit Israel über das Assoziierungsabkommen und weitere Sanktionen bei Nichteinhaltung fester Menschenrechtsmaßstäbe. Es fehle nicht an Ideen, sondern am politischen Willen.

Lucio Gussetti (bis 2023 Director und Principal Legal Advisor der EU-Kommission für Außenbeziehungen und Völkerrecht) legte am 24. Oktober per Livestream dar, dass die EU nach st. EuGH-Rechtsprechung das Völkerrecht in seiner Gesamtheit zu beachten habe, ohne Ermessen des Rates.

Das Selbstbestimmungsrecht gelte auch für Palästina. Das besetzte palästinensische Gebiet sei laut IGH eine territoriale Einheit. Die EU dürfe deshalb keine Politik unterstützen, die es teile.

Maßnahmen aus dem sogenannten Trump-Plan könnten nur mit Zustimmung des palästinensischen Volkes, unter Wahrung dieser Einheit und geeigneter Einbeziehung der Palästinensischen Autonomiebehörde umgesetzt werden.

Art. 2 des Assoziierungsabkommens mache die Achtung der Menschenrechte und demokratischer Grundsätze zu einem wesentlichen Bestandteil des Abkommens. Bei einer erheblichen Verletzung dieses wesentlichen Bestandteils erlaube Art. 60 WVK die Aussetzung oder Beendigung des Abkommens.

Die Pflichten zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord binden die EU lat Gussetti unmittelbar. Die Kommission müsse nach Art. 17 EUV Vorschläge machen, Rat und Parlament hätten kein Ermessen über das Ergebnis, sondern nur über die Mittel. Auch die Hohe Vertreterin müsse handeln.

Die EU dürfe Staaten, die Völkermord begehen, weder unmittelbar noch mittelbar unterstützen. Auch Profit aus illegalem Handel, der aus Besatzung und Plünderung des palästinensischen Volkes herrührt, ist laut Gussettis eine solche rechtswidrige Unterstützung.

Er verwies auf die UN-Untersuchungskommission, die die Handlungen nach Art. 2 der Völkermordkonvention und aufgrund eindeutiger Belege die erforderliche genozidale Absicht israelischer Behörden und Sicherheitskräfte festgestellt hat.

Die EU könne von Israel die sofortige Einstellung der Gewalt, Nichtwiederholungsgarantien und Wiedergutmachung verlangen und durch gemeinsam handelnde Mitgliedstaaten wirken.

Er selbst warnte bereits am 13. und 16. Oktober 2023 zahlreiche frühere Kolleg:innen aus Kommission und Rat schriftlich vor Israels Genozid. Die Kommission hat dennoch nicht gehandelt.

Als besondere Heuchelei bezeichnete Gussetti die Haltung der USA: Diese hätten am 7. September 2022 vor dem IGH im Verfahren Ukraine gegen Russland ausgeführt, die Pflicht zur Verhütung und die Pflicht zu handeln entstünden, sobald ein Staat von einem ernsthaften Risiko eines Völkermords erfahre oder hätte erfahren müssen. Die USA haben diesen eigenen Maßstab in Bezug auf Gaza nicht angewandt.

Die derzeit besonders nachgefragten israelischen Waffen sind solche, die während 3 Jahre währender Bombardierungen und Massaker an der palästinensischen und libanesischen Zivilbevölkerung getestet wurden. Auch dieser Profit aus Genozid, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit müsse nach EU-Recht gestoppt werden.

Das Unterlassen von Prävention und Bestrafung belohnt die Verantwortlichen und schützt die Vorteile, die Israel aus Genozid, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zieht. Menschenwürde dürfe nicht selektiv nach Hautfarbe, Geschlecht oder Pass geschützt werden.

Deutschland könne sich im Rat enthalten, ohne eine erforderliche Einstimmigkeit zu blockieren. Warum dies nicht öffentlich debattiert wird, sei die offene Frage. Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten dürften keine weitere Zeit verlieren und müssten jetzt handeln.

Die Forderungen des Tribunals folgen in Kürze.


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Kontakt: info@deutsche-juristinnen-voelkerrecht.de

Sprache: Veröffentlicht auf Deutsch. Die Ihnen zur Verfügung stehende Live-Aufzeichnung der Konferenz ist die Primärquelle der Informationen..

Ein besonderer Dank gilt allen Redner:innen und Rednern, allen Unterstützerinnen und Unterstützern, Besucherinnen und Besuchern sowie auch allen anderen Personen für ihren enorm wichtigen Beitrag auf den Strassen und auf Veranstaltungen im rechtmäßigen zivilen Widerstand gegen die deutsche Beteiligung am Genozid in Gaza,  für ein Ende des laufenden Genozids am palästinensischen Volk und aller weiteren Menschenrechtsverletzungen. 

Zudem bedankt sich die Initiative DJfdV bei Bystanders No More für die Zusammenarbeit im Rahmen der Live-Updates und möchte Sie ermutigen, den Bericht darüber zu lesen, warum deutsche Institutionen Israels Genozid in Gaza weiterhin unterstützen, obwohl die eigenen Gerichte, der Internationale Gerichtshof und eine deutliche Mehrheit der deutschen Wählerinnen und Wähler eine andere Haltung vertreten, und welche Hebel sie dennoch bewegen können. 
 

Offenen Brief hier unterschreiben 

Der offene Brief wird laufend durch neue Mitzeichnungen ergänzt. Wir bieten keine individuelle Rechtsberatung an, sondern bündeln die Stimmen engagierter JuristInnen, um öffentlich für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und die konsequente Achtung des Völkerrechts einzutreten.
 

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