Resolution des Gaza Tribunals Berlin 2025

Beschlossen am 14. November 2025 in Berlin

 

Veröffentlicht am 20.11.2025

Resolution


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Resolution des Gaza Tribunals Berlin 2025


Zivilgesellschaftliche Konferenz zur deutschen Verantwortung im Lichte des Völkerrechts


beschlossen am 14. November 2025 in Berlin

Initiatoren: Deutsche JuristInnen für das Völkerrecht (DJfdV)


Präambel

In Anerkennung der universellen Geltung der Menschenrechte, der Unantastbarkeit der Menschenwürde und der Verpflichtung Deutschlands, Völkerrechtsverbrechen zu verhindern, zu ahnden und internationale Gerichte zu unterstützen,

in Anlehnung an die Tradition zivilgesellschaftlicher Tribunale als öffentliche Anhörungen mit Prüf-, Dokumentations- und Aufklärungsfunktion,

unter Bezugnahme auf den am 14.07.2025 veröffentlichten Offenen Brief von über  125 deutschen Jurist:innen als Unterzeichner:innen,

und im Lichte des 80-jährigen Jubiläums der UN-Charta (24.10.2025),

erlässt das Gaza Tribunal Berlin 2025 folgende
 

Resolution:
 

Auf Grundlage der Anhörungen der interdisziplinären Expert:innen wurden folgende Feststellungen getroffen[1]:
 

Zentrale Feststellungen:

Hearing I – Dr. Qassem Massri (Arzt mit Einsatz in Gaza) – „Die genozidale Zerstörung des Gesundheitssystems in Gaza":

Die militärischen Angriffe Israels auf das Gesundheitssystem des Gazastreifens haben zu dessen nahezu vollständigen Zusammenbruch geführt: Nach Angaben des United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA OPT) sind Ende Oktober 2025 nur noch 34 Prozent der Gesundheitseinrichtungen (223 von 649) funktionsfähig, darunter nur 14 von 36 Krankenhäusern, 10 von 16 Feldlazaretten, 65 von 182 Zentren für primäre Gesundheitsversorgung (PHC) und 134 von 408 medizinischen Einrichtungen und Rettungsdienstzentren. Das Gesundheitspersonal ist derart überlastet, dass eine adäquate trauma- und nicht-traumabezogene Versorgung nicht gewährleistet werden kann. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Gaza wurden bis zum 07.10.2025 mehr als 1.700 Mitarbeiter des Gesundheitswesens getötet. Diese Zahl entspricht etwa sieben Prozent des Gesundheitspersonals im Gazastreifen vor dem Krieg, das laut dem Jahresbericht 2022 des Gesundheitsministeriums etwa 25.000 Mitarbeiter umfasste.[2] Darüber hinaus werden Angehörige des medizinischen Personals Gazas, darunter der Kinderarzt Dr. Hussam Abu Safiya, ohne rechtsstaatliches Anklageverfahren als Geiseln festgehalten.[3] Angriffe der israelischen Armee sind als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit einzustufen.[4] Angriffsmuster wie der israelische Angriff auf das Nasser Krankenhaus vom 25.08.2025 (Wiederholungsangriffe/“double-taps”) sowie gezielte Kopfschüsse auf Kinder[5] deuten auf absichtliche Tötungen hin.[6] In Verbindung mit der Blockade medizinischer Versorgung und Nahrungsmitteln, die insbesondere Kinder betreffen, lässt dies überwiegend auf eine genozidale Absicht zur Zerstörung des Gesundheitssystems schließen.[7]

Hearing II – Alexander Gorski, LL.M. – „Die Grenzen von Strafrecht, Ausweisung und Versammlungsfreiheit":

Seit Oktober 2023 wird in Deutschland das Straf-, Versammlungs- und Migrationsrecht als Instrument staatlicher Repression gegen pro-palästinensische Aktivist:innen eingesetzt. Unter Berufung auf die nicht verfassungsrechtlich verankerte “Staatsräson”[8] kommt es zu Ausweisungen, was zu einem faktischen Zwei-Klassensystem zwischen Menschen mit und ohne deutschen Pass führt. Die Kriminalisierung der Parole “From the River to the Sea” erzeugt Rechtsunsicherheit und begünstigt willkürliche Eingriffe in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Der daraus resultierende Chilling Effect führt dazu, dass Zehntausende aus Angst vor aufenthalts- oder strafrechtlichen Konsequenzen von der Wahrnehmung ihrer Grundrechte Abstand nehmen. Hierfür wurde die Bundesregierung bereits im Juni 2025 vom Menschenrechtskommissar des Europarates Michael O'Flaherty kritisiert.[9] Im Oktober 2025 folgte eine Aufforderung verschiedener UN-Expert:innen zur Einstellung der Repressionen und unverhältnismäßiger Polizeigewalt, die von der Bundesregierung ebenfalls nicht gewürdigt wurde.[10]

Hearing III – Dr. Eitan Diamond – „Not a time to stand idly by: Third States' duty to respond to systemic violations and repression in the Israeli-Palestinian Context":

Israel hat über 85 Prozent des Gazastreifens als „Todeszonen“ ausgewiesen, wodurch Zivilist:innen in überfüllten humanitären Gebieten gefangen sind und ihnen durch vorsätzliche Entbehrungen eine künstliche Hungersnot auferlegt wird.[11] Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom Juli 2024 bestätigte die Illegalität der fortgesetzten Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten und bekräftigte das Selbstbestimmungsrecht des palästinensischen Volkes, wodurch Israel als Besatzungsstaat und Drittstaaten konkrete Verpflichtungen auferlegt wurden.[12] Im November 2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen hochrangige israelische Beamte wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem aufgrund der Aushungerung von Zivilisten als Kriegsmethode.[13]

Alle Staaten sind durch erga omnes-Verpflichtungen gebunden, diese rechtswidrige Situation nicht anzuerkennen oder zu unterstützen und durch diplomatische, wirtschaftliche und politische Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die anhaltenden Verstöße beendet werden. Trotz der klaren Verpflichtung, Waffenembargos, Sanktionen und Nichtanerkennung zu verhängen, haben die meisten Staaten, insbesondere Deutschland, dies versäumt und damit die Kluft zwischen Recht und Realität aufrechterhalten.

Hearing IV – Panel: Medien, Sprache, Öffentlichkeit – "Deutungsgewalt, Desinformation, Delegitimierung – Die Mitverantwortung von Diskurs und Medien an deutschen Völkerrechtsverstößen":

Auch zwei Jahre nach Beginn des mutmaßlichen Völkermords Israels an den Palästinenser:innen in Gaza findet in der deutschen Öffentlichkeit kein offener Diskurs über diesen und die Mitverantwortung Deutschlands statt.[14] Proteste gegen den Völkermord werden weiterhin kriminalisiert und Grundrechte wie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit eingeschränkt. Desinformation, die politische Instrumentalisierung des Antisemitismusbegriffs durch staatliche und andere Akteure sowie das Versagen der​  Medien in ihrer Rolle als vierte Gewalt​ haben dazu geführt, dass fehlende Kenntnisse und Unsicherheit über die Ereignisse in Palästina / Israel, Deutschlands Rolle sowie über die Definition von Antisemitismus den Diskurs prägen und beschränken.[15] Dies wirkt sich auf die Gerichtsbarkeit aus und gefährdet somit die Durchsetzung des Rechts durch die Gerichte. 

Gleichzeitig sind in Gaza so viele Journalist:innen ermordet worden, wie in keinem anderen Konflikt nach dem Zweiten Weltkrieg,[16] während Israel internationalen Journalist:innen die Einreise in den Gazastreifen verweigerte.[17] Journalist:innen und Zeug:innen in Gaza riskieren für die Berichterstattung ihr Leben, dennoch wird ihre Arbeit in deutschen Medien nicht wahrgenommen oder sie werden diffamiert, wodurch sie weiter gefährdet werden. Auch kommt es wiederholt zur Löschung ihrer Inhalte und Accounts, auf denen israelische Verbrechen dokumentiert sind.[18] Die Arbeit der palästinensischen Journalist:innen ist als ein Akt der Zeugenschaft zu verstehen, der als solcher anzuerkennen, zu schützen und für eine juristische Verwertung zu sichern ist. Eine Verteidigung der Pressefreiheit und eine Solidarisierung durch Medienverbände, Gewerkschaften und Politik ist bisher ausgeblieben.[19] Hierin liegt ein Versagen, das die Pressefreiheit und das Leben von Journalist:innen nicht nur in Gaza gefährdet, sondern langfristig überall auf der Welt.

Hearing V – Prof. Dr. William Schabas – "State responsibility under the Genocide Convention":

Unter internationalen Genozidexpert:innen hat sich im Verlauf der militärischen Kampagne Israels in Gaza ein zunehmender Konsens gebildet, dass diese die Tatbestandsmerkmale des Genozids nach Art. 2 der Genozidkonvention[20] erfüllt. Der Internationale Gerichtshof (IGH) bejahte bereits im Januar 2024 in einer Eilentscheidung die Plausibilität der Verletzung von Rechten der Palästinenser:innen in Gaza aus der Völkermordkonvention in der Klage Südafrikas gegen Israel und verpflichtete Israel zu Maßnahmen zur Unterbindung genozidaler Handlungen und Verbesserung der humanitären Situation.[21] Während frühe endgültige Schlussfolgerungen durch Organisationen wie dem Lemkin Institute schon im Dezember 2023[22] oder durch Amnesty International bereits im Dezember 2024 erfolgten,[23] kamen im Laufe des Jahres 2025 verschiedene internationale Expert:innengruppen zu diesem Ergebnis, insbesondere B’tselem,[24] Physicians for Human Rights Israel,[25] die International Association of Genocide Scholars (IAGS),[26]  sowie verschiedene Völkerrechtsexpert:innen[27]. Zuletzt wurde diese Einordnung durch die unabhängige UN-Kommission (UN Independent International Commission of Inquiry on the Occupied Palestinian Territory) bestätigt.[28] Deutschland selbst hat in seiner Intervention im Genozidverfahren Gambia vs. Myanmar vor der IGH die Bedeutung solcher unabhängigen UN-Kommissionen betont. Angesichts dieser überwältigenden Experteneinschätzung kann Deutschland nicht länger die Augen vor dieser Realität verschließen.

Hearing VI – Prof. Dr. Kai Ambos – ”Völker(-straf-)rechtliche Konsequenzen für Deutschland”: 

Die von Israel begangenen Völkerrechtsverletzungen ziehen höchstwahrscheinlich ebenfalls eine Mitverantwortung Deutschlands nach sich. Die ILC-Entwürfe zu den Rules on State Responsibility (1978; 2001), welche zwar nicht als Vertrag angenommen wurden, nach dem Urteil des IGH Bosnien/Herzegowina vs. Serbien jedoch völkergewohnheitsrechtliche Natur haben, definieren die Kriterien der Staatenverantwortlichkeit.[29] Als Kernnorm für eine deutsche Teilnahme an israelischem Unrecht steht Art. 16 des 2001-ILC-Draft („Aiding or Assisting“): Verantwortlichkeit des unterstützenden Staates besteht, wenn (1) er die Umstände der völkerrechtswidrigen Handlung kennt und (2) die Handlung auch völkerrechtswidrig wäre, wenn er sie selbst beginge.[30]

Ferner besteht für Deutschland die völkerrechtliche Verpflichtung des Arms Trade Treaty (ATT), insbesondere der Prüfplichten aus Art. 6 f. ATT. Durch die fortgesetzten Waffenexporte Deutschlands an Israel wird diese Pflicht verletzt.[31]

Hearing VII – Panel II – Wege nach vorn „Maßnahmen zur völkerrechtskonformen Neuausrichtung Deutschlands und zur Ahndung von Völkerrechtsverbrechen“:

Die Erosion der völkerrechtlichen Bindung Deutschlands bewirkt sowohl international als auch national ernsthafte Konsequenzen: International droht im Verfahren Nicaragua vs. Deutschland eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Völkermord. Eine signifikante Mitwirkung könnte hierfür durch die fortgesetzten Waffenlieferungen an Israel und die diplomatische und wirtschaftliche Unterstützung erfüllt sein. Durch die getroffenen Anordnungen des IGH[32] und der damit verbundenen Präventionspflicht kann ebenfalls von einer Kenntnis über den rechtswidrigen Einsatz der Waffen ausgegangen werden. Dennoch hat Deutschland im Zeitraum vom 7.10.2023 bis zum 13.05.2025 Einzelausfuhrgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Gesamtwert von 485 103 796 Euro erteilt.[33] 

Diese Umstände machen es erforderlich, das geltende Völkerstrafgesetzbuch konsequent anzuwenden. Das European Legal Support Center (ELSC) hat am 19.09.2025 auf dieser Grundlage Strafantrag beim Generalbundesanwalt gegen 11 Tatverdächtige, unter anderem wegen Beihilfe zum Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gestellt.[34] Aufgrund des jedenfalls bestehenden Anfangsverdachtes ist dieser durch das Legalitätsprinzip verpflichtet, Ermittlungen gegen die genannten Personen einzuleiten und geeignete Maßnahmen wie Vernehmungen der Beschuldigten zu ergreifen, um eine weitere Sachverhaltsaufklärung zu erreichen und eine Anklageerhebung zu prüfen.

Ebenfalls muss die Völkerrechtswissenschaft eine grundlegende Neuausrichtung erfahren: Ein kritischer Diskurs zur Mitverantwortung Deutschlands für Völkerrechtsverbrechen in Gaza muss garantiert, Staatsnähe kritisch reflektiert und problematische Kooperationen beendet werden. Palästinensische Stimmen müssen adäquates Gehör finden und die Diskussion in einen gesamtgesellschaftlichen Austausch hin zu einem Wandel zur Geltung des Völkerrechts eingebunden werden.


Auf Basis dieser Feststellungen erhebt das Tribunal folgende Forderungen:

Wir fordern die Mitglieder der Bundesregierung auf, sich unverzüglich, spätestens bis zum 15. Dezember 2025, für eine konsequente Einhaltung des Völkerrechts einzusetzen und insbesondere die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
 

  1. Die Anerkennung des ernsthaften Risikos, dass der IGH im Verfahren Südafrika vs. Israel die Verletzung von Rechten unter der Genozidkonvention feststellen wird und in der Folge Deutschland im Verfahren Nicaragua vs. Deutschland wegen Beihilfe hierzu verurteilen wird, sowie die sofortige Neuausrichtung der Außenpolitik zur Schadensbegrenzung dieser Gefahr.
                                     
  2. Die umfassende Prüfung des Strafantrags des ELSC vom 19. September 2025[35] sowie die Aufnahme von Ermittlungsmaßnahmen aufgrund des bestehenden Anfangsverdachts gegen die genannten Personen.
                                           
  3. Eine Reform des Rüstungsexportrechts zur effektiven Einhaltung der völkerrechtlichen Vorgaben des Arms Trade Treaty und der wirksamen Prävention von Völkerrechtsverbrechen mit deutschen Waffen.
    
                                                                             
  4. Den Einsatz für die Sicherung von Inhalten palästinensischer Journalist:innen, die Verbrechen dokumentieren, für deren Verwertung vor dem IGH und IStGH, die Verteidigung der Pressefreiheit und Forderung von Schutz von Journalist:innen und Zugang für internationale Journalist:innen nach Gaza.
                                                   
  5. Die vollständige Umsetzung der im Offenen Brief der Initiative “Deutsche JuristInnen für das Völkerrecht” vom 14. Juli 2025 erhobenen Forderungen.[36]


Wir fordern die Politik auf, sich an das Grundgesetz zu halten, ihrer Pflicht ​zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord nachzukommen, den Antisemitismusbegriff nicht länger politisch zu instrumentalisieren, um Stimmen gegen den Völkermord und Kritik an der Bundesregierung​ zu delegitimieren und zu unterdrücken. Die Politik muss Räume für einen offenen Diskurs schaffen und die Wissenschafts- und Meinungsfreiheit stärken, anstatt sie einzuschränken. Universitäten müssen wieder zu Orten des kritischen Diskurses werden und ihre Unabhängigkeit von der Politik zurückerlangen.

 

[1] Die Feststellungen wurden auf Grundlage der Beiträge der interdisziplinären Expert:innen um weitere Quellen und Sekundärliteratur ergänzt. Getroffene Feststellungen sind nicht dem einzelnen Referenten oder der Referentin des Hearings zuzuschreiben, sondern werden insgesamt von den Unterstützenden der Resolution getragen. Alle an der Konferenz beteiligten Personen treten als Privatpersonen auf.

[2] https://www.ochaopt.org/content/humanitarian-situation-update-336-gaza-strip.

[3] https://www.amnesty.org/en/petition/release-dr-hussam-abu-safiya/.

[4] https://opiniojuris.org/2025/07/11/the-systematic-destruction-of-healthcare-in-gaza/.

[5] https://www.volkskrant.nl/kijkverder/v/2025/gunshot-palestine-children-israel-war~v1819649/?referrer=https%3A%2F%2Fduckduckgo.com%2F.

[6] https://www.bbc.com/news/articles/cly6lxn1l4po.

[7] https://www.phr.org.il/wp-content/uploads/2025/07/Genocide-in-Gaza-PHRI-English.pdf.

[8]  https://staatsraison.net/. 

[9]  https://rm.coe.int/letter-to-federal-minister-of-the-interior-germany-by-michael-o-flaher/1680b64870.

[10] https://www.ohchr.org/en/press-releases/2025/10/un-experts-urge-germany-halt-criminalisation-and-police-violence-against.

[11] Diamond et al, Fireflies Over Gaza: Reimagining the Language of International Law.

[12] https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/186/186-20240719-adv-01-00-en.pdf.

[13] https://www.icc-cpi.int/news/situation-state-palestine-icc-pre-trial-chamber-i-rejects-state-israels-challenges.

[14] https://blnreview.de/en/ausgaben/2025-09/a-dirk-moses-education-after-gaza-after-education-after-auschwitz.

[15] Grimm et al, Hierarchies in death: coverage of Palestinian and Israeli victims in the context of October 7 and the war on Gaza.

[16] https://www.ohchr.org/en/press-releases/2025/09/states-must-stop-israel-all-journalists-gaza-are-silenced-un-experts.

[17] https://rsf.org/en/israeli-supreme-court-grants-new-delay-petition-access-gaza-journalists.

[18] https://theintercept.com/2025/11/04/youtube-google-israel-palestine-human-rights-censorship/.

[19] https://sites.google.com/view/israel-gaza-dokumentation.

[20] https://www.ohchr.org/en/instruments-mechanisms/instruments/convention-prevention-and-punishment-crime-genocide.

[21] https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/192/192-20240126-ord-01-00-en.pdf.

[22] https://www.lemkininstitute.com/statements-new-page/statement-on-why-we-call-the-israeli-attack-on-gaza-genocide.

[23] https://www.amnesty.org/en/latest/news/2024/12/amnesty-international-concludes-israel-is-committing-genocide-against-palestinians-in-gaza/.

[24]  https://www.btselem.org/sites/default/files/publications/202507_our_genocide_eng.pdf.

[25]  https://www.phr.org.il/wp-content/uploads/2025/07/Genocide-in-Gaza-PHRI-English.pdf.

[26]  https://genocidescholars.org/wp-content/uploads/2025/08/IAGS-Resolution-on-Gaza-FINAL.pdf.

[27] siehe: Melanie O’Brien, Is Genocide Happening in Gaza? mit weiteren Nachweisen.

[28] https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session60/advance-version/a-hrc-60-crp-3.pdf.

[29] https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/91/091-20070226-JUD-01-00-EN.pdf.

[30]  https://legal.un.org/ilc/texts/instruments/english/draft_articles/9_6_2001.pdf.

[31]  Pfeifer, Hanna and Goldmann, Matthias, Political and Legal Assessment of  German Arms Deliveries to Israel Since 7 October 2023 (August 13, 2025).  Max Planck Institute for Comparative Public Law & International Law (MPIL)  Research Paper No. 2025 - 15.

[32] https://www.icj-cij.org/node/203454.

[33] https://dserver.bundestag.de/btd/21/002/2100284.pdf.

[34] https://elsc.support/wp-content/uploads/2025/09/NEW-Strafantrag_Waffenlieferungen_19.9.2025.pdf.

[35] https://elsc.support/de/the-time-for-accountability-is-now-criminal-complaint-against-german-government-officials-for-aiding-and-abetting-israels-genocide-in-gaza/.

[36] https://www.deutsche-juristinnen-voelkerrecht.org/offener-brief-juli-2025/.
 

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Der offene Brief wird laufend durch neue Mitzeichnungen ergänzt. Wir bieten keine individuelle Rechtsberatung an, sondern bündeln die Stimmen engagierter JuristInnen, um öffentlich für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und die konsequente Achtung des Völkerrechts einzutreten.
 

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