Offener Brief an die Bundesregierung vom 14.07.2025
Stand: 11.11.2025
Offener Brief
(Online-Version)
An die Mitglieder der Bundesregierung,
Wir sind ein Kollektiv aus deutschen JuristInnen verschiedener Hintergründe, die sich angesichts anzunehmender schwerster Völkerrechtsverletzungen in den von Israel besetzten palästinensischen Gebieten berufen sehen, die Bundesregierung zu einem konsequenten Einsatz für die Einhaltung des Völkerrechts aufzufordern.
I. Zur katastrophalen humanitären Lage in Gaza
Über sechs Wochen sind mittlerweile vergangen, seitdem Bundeskanzler Friedrich Merz beim WDR-Europaforum am 26. Mai 2025 erstmals öffentliche Kritik an den Handlungen der israelischen Armee in Gaza übte: „Das was die israelische Armee jetzt im Gazastreifen macht – ich verstehe offen gestanden nicht mehr, mit welchem Ziel. Die Zivilbevölkerung derart in Mitleidenschaft zu nehmen, wie das in den letzten Tagen immer mehr der Fall gewesen ist, lässt sich nicht mehr mit einem Kampf gegen den Terrorismus der Hamas begründen."
Auch Außenminister Wadephul äußerte sich im Anschluss: „Was völlig inakzeptabel ist, ist, dass die Menschen im Gazastreifen nicht mit Grundnahrungsmitteln und Medikamenten versorgt werden.“
Seit diesen Aussagen ist jedoch keine Verbesserung der humanitären Situation in Gaza eingetreten. Nach Berichten des United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs (OCHA) sind über 714.000 Palästinenser, damit ein Drittel der Bevölkerung Gazas, in den letzten drei Monaten vertrieben worden. Am 27. Juni sagte UN-Generalsekretär António Guterres, dass die Menschen in Gaza „beim Versuch getötet werden, sich und ihre Familien zu ernähren“. Die Bomben fielen „auf Zelte, auf Familien, auf diejenigen, die nirgendwo mehr hin können“, und die Familien „sind jetzt auf weniger als ein Fünftel der Fläche des Gazastreifens beschränkt“.
Am 1. Juli forderten mehr als 160 Nichtregierungsorganisationen (NGO), die im Gazastreifen tätig sind, in einem dringenden Aufruf ein sofortiges Ende der vom Militär kontrollierten Lebensmittelverteilungen und bezeichneten diese als „tödlich“. Die NGOs warnen, dass „die Palästinenser im Gazastreifen vor einer unmöglichen Wahl stehen: verhungern oder riskieren, erschossen zu werden, während sie verzweifelt versuchen, Lebensmittel zu erreichen, um ihre Familien zu ernähren.“ Dieser Forderung ging ein Artikel der israelischen Zeitung Haaretz voraus, in dem israelische Soldaten über die gezielte Tötung von Palästinensern an den „Verteilzentren“ der „Gaza Humanitarian Foundation“ (sic!) berichteten.
Wir stimmen insoweit mit Ihrer Einschätzung überein. Die humanitäre Situation der palästinensischen Bevölkerung ist völlig inakzeptabel.
Es ist an der Zeit, Worten Taten folgen zu lassen.
II. Zu den Vorwürfen von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen Israel
Die Vorenthaltung von Nahrungs- und humanitären Hilfsmitteln gegenüber der Zivilbevölkerung durch die israelische Regierung stellt mutmaßlich ein Kriegsverbrechen dar und war Grundlage für die internationalen Haftbefehle gegen Mitglieder der israelischen Regierung. Die jüngste Ankündigung der israelischen Regierung, nach Gesprächen mit der EU vermehrt humanitäre Hilfe in den Gazastreifen zu lassen, kann nur ein erster Schritt in Richtung einer umfassenden humanitären Versorgung der Zivilbevölkerung sein. In der gleichen Woche gab der israelische Verteidigungsminister Katz Pläne zur Errichtung eines Lagers für 600.000 Menschen aus Gaza bekannt. Die Pläne zur Vertreibung der Zivilbevölkerung Gazas wurden u. a. von israelischen Menschenrechtsexperten aufs Schärfste kritisiert. Andere weisen darauf hin, dass die Militäraktionen zur systematischen Zerstörung des Gesundheitssystems in Gaza Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder gar Akte des Genozids darstellen könnten.
III. Zum Genozidvorwurf gegen Israel
Angesichts dieser Umstände gehen mittlerweile führende internationale, hierunter auch israelische Genozidforschende davon aus, dass Israel in Gaza einen Genozid begeht. Bedenken hierzu werden auch von deutschen VölkerstrafrechtlerInnen erhoben. Der Internationale Gerichtshof (IGH) hatte bereits im Januar 2024 in einer Eilentscheidung die Plausibilität der Verletzung von Rechten der PalästinenserInnen in Gaza aus der Völkermordkonvention in der Klage Südafrikas gegen Israel bejaht und Israel zu Maßnahmen zur Unterbindung genozidaler Handlungen und Verbesserung der humanitären Situation verpflichtet. Auch der deutsche Richter am IGH Georg Nolte stimmte dafür. Eine endgültige Beurteilung wird erst durch den IGH im Hauptsacheverfahren erfolgen, jedoch wird dieses Urteil für eine Prävention eines möglichen Genozids zu spät kommen und es besteht die erhebliche Gefahr, dass Deutschland sich mit seinen außenpolitischen Handlungen auf die Seite der Täter eines Genozids gestellt hat.
IV. Zur deutschen Verpflichtung zur Wahrung des Völkerrechts
Deutschland ist als Partei der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Unterbindung eines Genozids zu ergreifen. Die Anforderungen hieran hat der IGH im Urteil (BOSNIA AND HERZEGOVINA v. SERBIA AND MONTENEGRO, JUDGMENT OF 26 FEBRUARY 2007) näher konkretisiert. Deutschland hat, im Verbund mit seinen europäischen Partnern, aufgrund seiner engen Handels- und diplomatischen Beziehungen zu Israel weitreichende Einflussmöglichkeiten, die völkerrechtswidrige Kriegspolitik Israels einzuschränken. Hierzu ist es, auch im Rahmen des bestehenden EU-IsraelAssoziierungsabkommens, völker- und europarechtlich verpflichtet.
V. Zur historischen Verantwortung Deutschlands zur Wahrung der regelbasierten internationalen Ordnung
Das System der regelbasierten internationalen Ordnung ist als Reaktion auf die historischen Verbrechen Deutschlands unter der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus entstanden. Deutschland hat für die Einhaltung des Völkerrechts damit eine besondere Verantwortung. Diese Verantwortung gilt universell, mithin ist sie nicht auf den Russland-Ukrainekrieg beschränkt, für welchen sie immer wieder herangezogen wird. Wir fordern daher einen konsequenten Einsatz zur Durchsetzung des Völkerrechts in jeglichen Krisensituationen, auch in den besetzten Gebieten Palästinas.
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat Berichten zufolge zudem „erhebliche Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit der Angriffe Israels und der USA auf den Iran. Diese Einschätzung wird von VölkerrechtlerInnen weitgehend geteilt. Derartige wohl völkerrechtswidrige Angriffe sind von einer deutschen Bundesregierung nicht als „Drecksarbeit“ zu billigen, sondern im Interesse der Wahrung der regelbasierten internationalen Ordnung zu verurteilen. Zur Durchsetzung dieser zählt auch die Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshof und dessen Haftbefehle, welche unabhängig von der Person des Adressaten in Deutschland vollstreckt werden müssen.
Gleichzeitig hat Deutschland eine historische Verantwortung zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland und in der Welt. Wir distanzieren uns daher von judenfeindlicher Ideologie. Wir verwahren uns allerdings ebenso gegen den Vorwurf des Antisemitismus, um berechtigte Kritik am Handeln des israelischen Staates, geführt von einer aktuell in Teilen rechtsextremen Regierung, zum Schweigen zu bringen.
VI. Zur Repression von pro-palästinensischen Protesten in Deutschland
Eine regelgeleitete Außenpolitik setzt den freien Diskurs hierüber im Innern voraus. Hier war in Deutschland in den letzten Monaten und Jahren jedoch eine unverhältnismäßige Einschränkung von Demonstrationen und Meinungskundgaben pro-palästinensischer Stimmen zu beobachten. Hierfür wurde Deutschland bereits vor Kurzem durch den Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O'Flaherty, öffentlich gerügt. Die Intervention stützte sich auf die Strafverfolgung bestimmter pro-palästinensischer Slogans sowie exzessive Gewalt gegen DemonstrantInnen. Die Tabuisierung von Meinungsäußerungen schränkt das für die Demokratie schlechthin konstituierende Grundrecht auf Meinungsfreiheit unverhältnismäßig ein, weshalb Kritik hieran auch von verschiedenen Oberverwaltungsgerichten bereits geteilt wurde.
VII. Unsere Forderungen
Wir fordern Sie als Mitglieder der Bundesregierung daher auf, sich schnellstmöglich für eine konsequente Einhaltung des Völkerrechts durch Israel einzusetzen und insbesondere die folgenden Maßnahmen zu ergreifen:
• die klare Verurteilung der völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen Israels;
• gegenüber der israelischen Regierung die Forderung nach einer unmittelbaren Waffenruhe und einem umfassenden Zugang für UN-Hilfswerke im Gazastreifen zu erheben;
• eine Überprüfung und Aussetzung des EU-Israel Assoziierungsabkommens bis zur Beseitigung der Menschenrechtsverletzungen in Palästina;
• die Sanktionierung von ultra-rechtsextremistischen Mitgliedern der Regierung Netanjahus, insbesondere der Minister Ben-Gvir und Smotrich;
• die klare Aufforderung zur Beendigung der völkerrechtswidrigen Siedlungspolitik Israels;
• die Prüfung und vorläufige Einstellung der deutschen Waffenexporte nach Israel sowie des Imports von militärischer Technologie aus Israel;
• der Einsatz auf EU-Ebene für eine vollständige Umsetzung der Kennzeichnungspflicht von Waren aus völkerrechtswidrig besetzten Gebieten Israels entsprechend des Urt. v. 12.11.2019, Az. C-363/18 des Europäischen Gerichtshofs sowie die Prüfung eines Importverbots entsprechender Produkte;
• die Beendigung der unverhältnismäßigen Repression und Kriminalisierung pro-palästinensischer Proteste in Deutschland.
Deutschland, 14. Juli 2025
Hinweis:
Die vollständigen Quellenangaben sowie die Namen der mehr als 125 deutschen Jurist:innen, die diesen Brief unterzeichnet haben, finden Sie in der PDF-Fassung. Dieser offene Brief wurde an deutsche Medienvertreter:innen, Medienanstalten sowie an die Bundesregierung übermittelt.
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Der offene Brief wird laufend durch neue Mitzeichnungen ergänzt. Wir bieten keine individuelle Rechtsberatung an, sondern bündeln die Stimmen engagierter JuristInnen, um öffentlich für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und die konsequente Achtung des Völkerrechts einzutreten.
