Rede Eröffnungsbeitrag Gaza Tribunal – Deutsche Verantwortung im Lichte des Völkerrechts am 25.10.2025

Veröffentlicht: 26.10.2025
Lesezeit: 10 Minuten

 

Liebe Juristinnen und Juristen,

liebe Gäste

dear international guests,

und liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, die uns im Livestream verfolgen,

„Das Paradox gehört nicht zu den üblichen Ausdrucksmitteln juristischer Texte, die schließlich größtmögliche Klarheit anstreben. Einem Paradox ist notwendig der Rätselcharakter zu eigen, ja, es hat dort seinen Platz, wo Eindeutigkeit zur Lüge geriete. Deshalb ist es eines der gängigsten Mittel der Poesie.

Und doch beginnt ausgerechnet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland mit einem Paradox. Denn wäre die Würde des Menschen unantastbar, wie es im ersten Satz heißt, müsste der Staat sie nicht achten und schon gar nicht schützen, wie es der zweite Satz verlangt.“

Mit diesen Worten leitete der Schriftsteller Dr. Navid Kermani seine Rede im Bundestag zur Feierstunde zum 65. Jubiläum des Grundgesetzes am 23.05.2014 ein. Der erste Artikel des Grundgesetzes, der wie eine Grundnorm unser gesamtes Rechtssystem trägt, gibt in diesen Tagen weiterhin Rätsel auf.

Denn was beinhaltet diese Garantie der Menschenwürde?

Im August 2025 veröffentlichte der Regierungsdirektor Dr. Michael Schwarz, Referent im Bundeskanzleramt, in der NJW, einer der reichweitenstärksten juristischen Fachzeitschriften, den Aufsatz „Säulen der Menschenwürde“, in dem er anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vier zentrale Elemente der Menschenwürde identifizierte. Zitat:

„Diese Säulen [der Menschenwürde] lassen sich inhaltlich wie folgt zusammenfassen: Individualität meint die Summe der Eigenschaften und Merkmale, die die Persönlichkeit des Menschen in ihrer Unverwechselbarkeit ausmachen, und bildet damit den Gegenentwurf zu kollektiven Narrativen, wie einer ethnisch definierten Volksgemeinschaft. Die Identität lässt sich mit den Begriffen des sich Selbst-Begreifens und -Bewusstwerdens im Sinne des je eigenen Menschenbilds zusammenfassen. Unter dem Schutzschirm der Integrität darf der Mensch insbesondere nicht an Leib, Leben oder persönlicher Freiheit aus Gründen gefährdet oder verletzt werden, die allein in der politischen Überzeugung oder Ähnlichem des Staats oder in für den Einzelnen unverfügbaren Merkmalen wurzeln. Strafen und andere staatliche Maßnahmen dürfen nicht grausam, unmenschlich oder erniedrigend sein. Die elementare Rechtsgleichheit meint die Anerkennung des Menschen als gleichberechtigtes Mitglied in der rechtlich verfassten Gemeinschaft, was einen rechtlich abgewerteten Status ebenso wie demütigende Ungleichbehandlungen ausschließt.“ Zitatende.

Die theoretischen Grundlagen dieser Garantien sind damit anscheinend auch im Kanzleramt bekannt. Und dennoch fällt die Veröffentlichung dieses Beitrages in eine Zeit, in der in Gaza die Zivilbevölkerung unter einer kollektiven Hungerblockade durch die israelische Armee litt, Journalisten und Krankenhäuser durch die israelische Armee bombardiert wurden, Menschen in Lagern durch Zäune gepfercht und auf der Suche nach Nahrungsmitteln erschossen wurden. Und trotz dieser fundamentalen Bekenntnisse blieb ein Einschreiten Deutschlands und Europas aus, welche sich auf dem Papier doch den Werten der Würde verpflichtet hatten. Wie kann es sein, dass eine solche Position abstrakt von Regierungsverantworlichen im Mainstream der Rechtswissenschaften vertreten wird, es dann aber keinen geschlossenen Aufstand der JuristInnen und Juristen gibt, wenn genau diese Grundwerte unseres Systems verletzt werden?

Das deutsche Grundgesetz bekennt sich nach Art. 1 Abs. 2 GG stellvertretend für das deutsche Volk zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. Für die Aufrechterhaltung dieser Werte weist es uns Juristinnen und Juristen eine besondere Bedeutung zu: Nach Art. 1 Abs. 3 GG binden die nachfolgenden Grundrechte Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Doch nicht nur die Juristen der öffentlichen Gewalt sind verpflichtet, diese Werte zu verteidigen. Auch Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind nach § 1 Bundesrechtsanwaltsordnung als unabhängige Organe der Rechtspflege dazu aufgerufen, das Entstehen von extremer Ungerechtigkeit zu verhindern. Das diese Grundrechtsbindung nicht an den deutschen Grenzen endet, ist spätestens seit dem Urteil des BVerfG zur Auslands-Fernmeldeaufklärung durch den BND bekannt.

Uns Jurist:innen kommt in der Gesellschaft eine zentrale Rolle zu: wir schaffen durch unsere Arbeit Rechtssicherheit, ermöglichen Transaktionen und sind damit quasi das Schmiermittel in einer gut geölten Wirtschaftsmaschinerie. Doch wenn diese Wirtschaftsmaschinerie, wie es die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese beschreibt, „from an Economy of Occupation to an Economy of Genocide“ wird, dann dürfen wir nicht mehr das Schmiermittel, sondern müssen stattdessen die Bremsflüssigkeit sein.

Das Deutsche Grundgesetz ist als Gegenentwurf zur Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus und als Lehre aus monumentalen deutschen Verbrechen des Zweiten Weltkriegs entstanden. Sein gesamter Text ist vom Leitgedanken des „Nie Wieder“ durchzogen, das ausweislich des fundamentalen Gleichheitsgrundsatzes aus Art. 3 GG für alle Menschen gelten muss. Vor 80 Jahren stand das Recht vor der Katastrophe der Abgründe der Kriegsführung ohne Regeln. Als Reaktion hierauf verständigte sich die Internationale Gemeinschaft auf eine neue regelbasierte Ordnung in Form der UN-Charta, welche gestern vor 80 Jahren, am 24.10.1945, in Kraft getreten ist. Und auch wenn die aktuelle Krise im Nahen Osten die Grenzen dieses Systems gezeigt hat, in der ein permanentes Mitglied des UN-Sicherheitsrates eine wirksame Intervention blockieren kann, sind wir dennoch gerade in Deutschland dazu aufgerufen, die Geltung des darauf basierenden Völkerrechts zu verteidigen.

Das Recht erfüllt, in seiner Essenz, zwei grundlegende Funktionen: zum einen gibt es klare Grenzen vor, um in einer Gesellschaft extreme Ungerechtigkeiten zu verhindern. Zum anderen zieht es diejenigen in Verantwortung, die diese Grenzen überschreiten.

Mit Blick auf die seit Oktober 2023 nach konservativen Schätzungen über 65.000 getöteten PalästinenserInnen, davon über 20.000 Kinder, über 100.000 Verletzten und einer wohl noch viel größeren Dunkelziffer, muss die juristische Gemeinschaft in Deutschland als Garantin des Völkerrechts mit aller Deutlichkeit feststellen, dass sie hinsichtlich der ersten Kernfunktion der Prävention versagt hat. Nun liegt es an uns, die Grundlage dafür zu schaffen, die Gründe für dieses Versagen zu analysieren, das Ausmaß der Rechtsverletzungen festzustellen und die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen, damit die zweite Kernfunktion des Rechts nicht ebenso verloren geht.

Zu diesem Prozess soll die heutige Konferenz einen Beitrag leisten. Es ist zu klären, welche Mitverantwortung Deutschland als zweitgrößter Waffenlieferant Israels und politischer, wirtschaftlicher und diplomatischer Unterstützer für die durch Israel begangenen Völkerrechtsverletzungen trägt. Neben Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit wird von internationalen ExpertInnen der Genozidvorwurf erhoben. Diese Verbrechen äußern sich in einem breit angelegten Angriff auf das Gesundheitssystem, JournalistInnen und die Zivilbevölkerung. Auf der heutigen Konferenz sollen verschiedene Aspekte des Versagens beleuchtet werden, ebenfalls aus der internationalen Perspektive, die der deutschen Debatte weit voraus zu sein scheint. Wir werden dazu sowohl einen Blick auf Zeugenberichte von Betroffenen in Palästina aus dem Gesundheitssektor als auch auf der inländischen Medienbranche werfen, um die Ursachen dieses Kollektivversagens zu verstehen. 

Zugegebenermaßen geht unserem „Tribunal“ heute eine wichtige Eigenschaft ab, die es von historischen Vorbildern zivilgesellschaftlicher Tribunale sowie auch von unseren gerade parallel in Istanbul tagenden Internationalen Kollegen unterscheidet: bei uns gibt es heute keine Jury oder Richterschaft, die ein abschließendes Urteil fällen wird. Heute ist noch jeder Zuschauer für sich der Richter, um sich ein Urteil zur deutschen Mitverantwortung über die Völkerrechtsverletzungen Israels zu bilden. Das Tribunal kann damit nur der Auftakt sein für eine breitere, tiefgreifende gesellschaftliche und juristische Aufarbeitung der deutschen Mitverantwortung. Hierfür wollen wir heute durch die Beiträge verschiedener ExpertInnen einen wichtigen Schritt nach vorne machen und eine darauf aufbauende Abschlusserklärung, die die Grundlage für eine weitergehende Aufarbeitung liefert.

Bevor ich an meinen Kollegen Ferhan Osseili übergebe, welcher noch die Bedeutung von NGOs für diese wichtige Arbeit hervorheben wird, möchte ich noch auf einen wichtigen organisatorischen Punkt hinweisen: wir werden uns heute mit den größten denkbaren menschlichen Abgründen beschäftigen, was die Auseinandersetzung mit Völkerrechtsverbrechen zwangsläufig voraussetzt.  Dies kann emotional sehr belastend sein, wie einige von uns in den letzten Monaten am eigenen Leib erfahren mussten. Aus diesem Grund haben wir ein Awarenessteam und einen separaten Awarenessraum vorbereitet. Bitte wenden Sie sich an meine KollegInnen in den gelben Westen , wenn Sie diesbezüglich Hilfe benötigen.

Zur Diskussionskultur auf der heutigen Veranstaltung fühlen wir uns der Wissenschafts- und Meinungsfreiheit verpflichtet. Es wird auch für die Zuschauer Möglichkeiten zur Beteiligung geben, und ich lade Sie ein, diese Chance heute zu nutzen, diese hochkarätigen ExpertInnen zu befragen. Bei der Debatte weise ich allerdings nochmal auf unseren Code of Conduct hin, der auf unserer Website veröffentlicht wurde. Wir werden hier jede Form von Hass gegen Menschen, sei es gegenüber Juden, Muslimen oder anderen Religionsgemeinschaften, nicht tolerieren.

Damit erkläre ich das Gaza Tribunal Berlin für eröffnet und übergebe an meinen geschätzten Kollegen Ferhan Osseili zur Vorstellung der Arbeit von NGOs im Kontext des Völkerrechts.

 

Sie können eine Aufzeichnung des Tribunals auf unserem Youtube-Kanal nachsehen. In den folgenden Tagen werden die einzelnen Hearing als eigenständige VIdeos hochgeladen.

 

Offenen Brief hier unterschreiben 

Der offene Brief wird laufend durch neue Mitzeichnungen ergänzt. Wir bieten keine individuelle Rechtsberatung an, sondern bündeln die Stimmen engagierter JuristInnen, um öffentlich für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und die konsequente Achtung des Völkerrechts einzutreten.
 

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