Handlungskriterien für eine rechtsstaatliche Nahost-Politik: IGH, ATT, Common Art. 1 - Charlotte Zehrer über klare Leitplanken für Berlin und die EU

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Veröffentlicht: 16.09.2025
Lesezeit: 12 Minuten

Themen: Rechtsstaatliche Nahost-Politik, IGH-Anordnungen, ATT-Waffenhandelsvertrag, Common Article 1, IStGH-Kooperation, Waffenexportkontrolle, Genozidprävention, Menschenrechte, UN-Rolle.
 

Guten Tag Frau Zehrer, Sie sind heute in einer Doppelrolle bei Global Human Rights Defence (GHRD) tätig: als EU Advocacy Coordinator in Brüssel und als Human Rights Officer in Genf. Welche Stationen und Erfahrungen haben Sie zu dieser Arbeit im Bereich der Menschenrechte geführt?

Ich hatte schon in meiner Schulzeit einen ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit. Es war mir wichtig, mich für andere einzusetzen, Ungerechtigkeiten offen anzusprechen und mir dabei auch ein dickes Fell zuzulegen. Nach dem Abitur war für mich klar: Wenn ich wirklich etwas bewegen und mich effektiv für die Rechte anderer – und meine eigenen – einsetzen möchte, brauche ich ein fundiertes Studium, das mir die nötigen Werkzeuge, das Wissen und die Vorbereitung für ein internationales juristisches und politisches Umfeld gibt. So habe ich mich für ein Jurastudium in den Niederlanden entschieden, mit einem Schwerpunkt im Völkerrecht und im öffentlichen Europarecht.

Gleichzeitig bin ich immer mit offenen Augen durch die Welt gegangen und habe schnell erkannt, wie entscheidend die Einhaltung der Menschenrechte für das Leben in einer friedlichen und demokratischen Gesellschaft ist. Krieg, Verfolgung und Diskriminierung gehören leider zum Alltag vieler Menschen, und die Menschenrechtsarbeit erschien mir als wirksames Mittel, diesem besorgniserregenden Trend entgegenzuwirken.

Dabei ist mir sehr bewusst, dass die Einhaltung von Völkerrecht und Menschenrechten zu einem großen Teil auf Freiwilligkeit und politischem Willen der Staaten basiert. Deshalb sind diplomatische Verhandlungen und Lösungen in diesem Bereich unverzichtbar. Diese Überzeugung hat mich schließlich zu einer Menschenrechtsorganisation geführt, die eng mit den Vereinten Nationen und der Europäischen Union zusammenarbeitet.

Welche thematischen Schwerpunkte verfolgt GHRD derzeit und wie positioniert sich Ihre Organisation im internationalen Menschenrechtsumfeld?

Als Nichtregierungsorganisation konzentrieren wir uns vor allem auf die Interessenvertretung ethnischer, kultureller und religiöser Minderheiten weltweit. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei Bevölkerungsgruppen und Konflikten, die in Europa kaum oder gar keine mediale und politische Aufmerksamkeit erhalten. Wir wollen diesen Stimmen Gehör verschaffen und ihnen eine Plattform im internationalen Menschenrechtsdiskurs bieten.

Ein wesentlicher Teil unserer Arbeit besteht im sogenannten "human rights reporting". Wir sammeln Informationen, bereiten sie sorgfältig auf und veröffentlichen Berichte, die wir auch an internationale Institutionen wie die Vereinten Nationen oder die Europäische Union weiterleiten. Unser Ziel ist es, möglichst unabhängiges, faktenbasiertes und menschenrechtsorientiertes Reporting zu gewährleisten. Gerade in Zeiten von Desinformation, Polarisierung und populistischen Strömungen ist es uns besonders wichtig, dass fundierte und verlässliche Informationen zugänglich bleiben und dass menschenrechtliche Verpflichtungen nicht in Vergessenheit geraten.

Damit positioniert sich GHRD als Bindeglied zwischen lokalen Realitäten und internationalen Entscheidungsträger:innen: Wir machen auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam, die andernfalls unsichtbar bleiben würden, und tragen so dazu bei, dass diese Themen auf der internationalen Agenda nicht übergangen werden.

Wenn wir nun den Fokus auf die deutsche Politik legen: Wo sehen Sie die größte Lücke zwischen dem Bekenntnis der Bundesregierung zur Völkerrechtsordnung und ihrem tatsächlichen Handeln im Israel-Palästina-Konflikt – und welche politischen Hebel wären aus Ihrer Sicht kurzfristig am wirksamsten?

Zwischen dem Bekenntnis der Bundesregierung zur Völkerrechtsordnung und ihrem tatsächlichen Handeln im Israel-Palästina-Konflikt besteht eine sehr große Diskrepanz. Besonders deutlich wird das bei den weiterhin genehmigten Waffen- und Technologieexporten. Allein zwischen Oktober 2023 und Mai 2025 wurden Rüstungsgüter im Wert von fast einer halben Milliarde Euro an Israel geliefert, darunter Feuerwaffen, Munition, Radarsysteme und Komponenten für gepanzerte Fahrzeuge. Dabei hat die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese in ihrem jüngsten Bericht zur „Ökonomie des Völkermords“ eindringlich dazu aufgerufen, genau solche Handelsbeziehungen zu beenden, weil sie einen wesentlichen Beitrag zur Repression in den besetzten Gebieten leisten.

Ein weiterer Punkt ist der viel zu späte und zögerliche Einsatz für humanitäre Hilfe. Angesichts des massiven Leids der Zivilbevölkerung wäre ein rasches und entschlossenes Handeln dringend notwendig gewesen, doch die Unterstützung blieb zunächst weit hinter den Erfordernissen zurück.

Hinzu kommt, dass das Prinzip der Universalität der Menschenrechte nicht konsequent umgesetzt wird. Gerade dieses Prinzip ist aber ein Kernbestandteil der Völkerrechtsordnung, zu der sich Deutschland bekennt. Menschenrechte müssen universell gelten, unabhängig von politischer Zugehörigkeit oder geopolitischen Interessen.

Schließlich reagiert die Bundesregierung auch auf die zahlreichen Berichte über mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch israelische Streitkräfte nur sehr spät und sehr zaghaft. Dabei weisen glaubwürdige Quellen, darunter verschiedene UN-Gremien, internationale NGOs und anerkannte Menschenrechtsorganisationen, seit Monaten auf schwerwiegende Verstöße hin. Dass Deutschland hier keine klarere Position bezieht, widerspricht dem eigenen Anspruch, die internationale Rechtsordnung zu verteidigen. Zudem gibt es eine eindeutige Verpflichtung, den jüngsten Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs Folge zu leisten, die unter anderem einen ungehinderten Zugang humanitärer Hilfe verlangen.

Kurzfristig wären aus meiner Sicht vor allem drei Hebel wirksam: Erstens ein sofortiger Stopp aller Waffen- und Technologieexporte, zweitens die schnelle und umfassende Freigabe humanitärer Hilfe in enger Kooperation mit den Vereinten Nationen und Nichtregierungsorganisationen, und drittens ein klares, unmissverständliches Bekenntnis zur Universalität der Menschenrechte sowie eine rechtzeitige, deutliche Verurteilung von Kriegsverbrechen. Alles andere schwächt nicht nur die Glaubwürdigkeit Deutschlands, sondern auch die internationale Rechtsordnung insgesamt.

Damit verbunden steht die Frage der deutschen Verantwortung im Lichte des Völkerrechts. Vor dem Hintergrund der Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs und der Pflicht zur Genozidprävention: Nach welchen Kriterien sollte die Bundesregierung künftig über Waffenexporte, diplomatische Signale und die Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs entscheiden?

Vor dem Hintergrund der Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) und der völkerrechtlichen Pflicht zur Genozidprävention ist für mich klar: Deutschland hat eine nachweisliche Verpflichtung, alles in seiner Macht Stehende zu unternehmen, um einen möglichen Genozid an der palästinensischen Zivilbevölkerung zu verhindern und nicht selbst dazu beizutragen. Diese Pflicht folgt aus Art. I der Völkermordkonvention und wurde durch die IGH-Eilverfügungen im Verfahren Südafrika/Israel mehrfach bekräftigt, zuletzt mit der Anordnung vom 24. Mai 2024, u. a. zur Sicherung humanitärer Versorgung und zum Unterlassen militärischer Handlungen, die das geschützte Kollektiv zerstören könnten.

Ebenso eindeutig ist: Beihilfe ist völkerstrafrechtlich sanktioniert. Art. III lit. (e) der Völkermordkonvention stellt „complicity“ unter Strafe; Common Article 1 der Genfer Konventionen verpflichtet Staaten zudem, das humanitäre Völkerrecht zu achten und achten zu lassen. Die IKRK-Auslegung hebt hervor, dass Waffenlieferungen an eine Konfliktpartei strafrechtliche Risiken begründen können, wenn die Waffen zur Begehung internationaler Verbrechen eingesetzt werden. Ergänzend verbietet Art. 6 des Waffenhandelsvertrags (ATT) die Genehmigung eines Exports, wenn der Staat Kenntnis hat, dass die Güter zur Begehung von Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verwendet würden; Art. 7 ATT verlangt eine strenge Risikoabwägung und Versagung bei „overriding risk“.

Schließlich gilt: Als Vertragsstaat des Römischen Statuts hat Deutschland nach Art. 86 die Pflicht, vollumfänglich mit dem IStGH zu kooperieren. Das ist gerade mit Blick auf die am 20. Mai 2024 öffentlich gemachten Anträge des Anklägers auf Haftbefehle in der Situation Palästina relevant.

Vor diesem Rechtsrahmen sollten Entscheidungen über Waffenexporte, diplomatische Signale und die Unterstützung des IStGH aus meiner Sicht mindestens an folgenden Kriterien ausgerichtet werden:

Erstens, am Genozid-/Schwerstkriminalitäts-Risiko: Keine Genehmigung, wenn Kenntnis oder ein überwiegendes Risiko besteht, dass die Güter zu Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen beitragen könnten. Maßstab sind u. a. die vom IGH festgestellte Plausibilität der geltend gemachten Rechte und seine Eilanordnungen; diese sind bindend und müssen in die Exportprüfung unmittelbar einfließen.

Zweitens, an Beihilfe- und Sorgfaltspflichten unter Völkermordkonvention Art. I, III (e) und Genfer Konventionen Gemeinsamer Art. 1: Deutschland darf keine Beihilfe leisten. Praktisch heißt das: ein präventiver Stopp jeder Lieferung, deren Endverbleib oder Zweckbestimmung nicht zweifelsfrei ausschließt, dass sie in völkerrechtswidrige Handlungen einfließt; flankiert von Endverbleibskontrollen, Transparenz und einer dokumentierten Sorgfaltsprüfung.

Drittens, an der konsequenten Unterstützung der internationalen Gerichtsbarkeit: Vollständige Kooperation mit dem IStGH sowie eine proaktive Befolgung und Außenpolitik-Verankerung der IGH-Anordnungen, z. B. durch diplomatische Demarchen oder Konditionalität bei bilateralen Formaten.

Und viertens, am humanitären Zugang und Schutz der Zivilbevölkerung als rote Linie: Jede außen- und sicherheitspolitische Entscheidung ist daran zu messen, ob sie humanitären Zugang erleichtert und den Schutz der Zivilbevölkerung verbessert. Verstöße gegen IGH-Auflagen, etwa zur unbehinderten Hilfeleistung, müssen unmittelbare politische Folgen haben.

Zur Vollständigkeit: Der IGH hat im Verfahren Nicaragua/Deutschland am 30. April 2024 zwar keine einstweiligen Maßnahmen gegen Deutschland angeordnet, das Verfahren aber nicht beendet. Auch daraus folgt, dass Deutschland seine Konventionspflichten fortlaufend prüfen und umsetzen muss.

Kurz gesagt: Wenn Deutschland die Völkerrechtsordnung ernst nimmt, müssen Exportentscheidungen, Diplomatie und die Unterstützung des IStGH strikt am Präventionsgebot, an der Beihilfe-Vermeidung und an der wirkungsvollen Kooperation mit den internationalen Gerichten ausgerichtet werden. Alles andere schwächt nicht nur unseren eigenen Rechtsanspruch, sondern die internationale Rechtsordnung insgesamt.

Lassen Sie uns den Blick nun auf die Vereinten Nationen richten. Welche Rolle spielen sie derzeit im Umgang mit der Situation in Palästina und wo könnte Deutschland – sei es in New York oder in Genf – konkret mehr Initiative zeigen?

Die Vereinten Nationen spielen derzeit eine ambivalente, aber dennoch unverzichtbare Rolle im Umgang mit der Situation in Palästina. In der Generalversammlung haben zahlreiche Resolutionen klare Mehrheiten gefunden, die etwa die sofortige Waffenruhe, den Zugang humanitärer Hilfe oder die Stärkung der Rolle von UNRWA fordern. Auch wenn diese Beschlüsse rechtlich nicht bindend sind, entfalten sie eine wichtige politische Signalwirkung, indem sie den internationalen Konsens sichtbar machen und Staaten zu mehr Verantwortungsübernahme drängen. Hier wäre es wünschenswert, dass Deutschland seine Stimme konsequenter nutzt, um diese Resolutionen zu unterstützen, statt sich durch Enthaltungen oder Gegenstimmen in eine defensive Rolle zu bringen, die dem eigenen Anspruch auf Menschenrechts- und Völkerrechtsbindung widerspricht.

Im Menschenrechtsrat in Genf kommt es darauf an, glaubwürdige menschenrechtliche Positionen zu vertreten und bestehende Mechanismen zu stärken, etwa die unabhängigen Untersuchungskommissionen oder die Sonderverfahren, die die Lage in den besetzten palästinensischen Gebieten dokumentieren. Deutschland könnte hier wesentlich mehr Initiative zeigen, indem es diese Mechanismen nicht nur formal unterstützt, sondern ihre Ergebnisse aktiv in den diplomatischen Prozess einspeist und auf deren Umsetzung drängt. Zudem wäre es ein starkes Signal, wenn Deutschland selbst ressortübergreifend Resolutionen mitinitiiert, die auf der Einhaltung menschenrechtlicher Standards bestehen, und damit deutlich macht, dass es nicht bereit ist, universelle Menschenrechte je nach politischer Lage relativieren zu lassen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich auch die Frage nach den politischen und rechtlichen Konsequenzen. Welche Risiken entstehen denn für Deutschland, auch im europäischen Kontext, wenn die Bundesregierung ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen nicht konsequent umsetzt?

Zunächst entstehen für Deutschland ganz konkrete rechtliche Risiken, wenn völkerrechtliche Verpflichtungen, insbesondere aus der Völkermordkonvention und den Genfer Konventionen, nicht konsequent umgesetzt werden. Wie bereits erwähnt, droht die strafrechtliche Verantwortung wegen Beihilfe (Art. III lit. (e) Völkermordkonvention, Gemeinsamer Artikel 1 der Genfer Konventionen), wenn durch Waffenlieferungen oder andere Unterstützungsleistungen erkennbar ein Beitrag zu schweren Völkerrechtsverbrechen geleistet wird. Hinzu kommt, dass Deutschland als Vertragsstaat des Römischen Statuts verpflichtet ist, umfassend mit dem Internationalen Strafgerichtshof zu kooperieren; eine Verletzung dieser Pflicht könnte nicht nur internationale Verfahren, sondern auch Reputationsschäden für die deutsche Justiz und Diplomatie nach sich ziehen.

Darüber hinaus bestehen erhebliche politische Risiken im europäischen Kontext. Deutschland versteht sich als Motor der europäischen Integration und als Hüter der Völkerrechtsordnung. Wenn die Bundesregierung ihre eigenen völkerrechtlichen Verpflichtungen selektiv oder halbherzig umsetzt, schwächt sie nicht nur die gemeinsame außenpolitische Handlungsfähigkeit der EU, sondern liefert auch jenen Kräften Argumente, die das Völkerrecht insgesamt in Frage stellen. Damit droht eine gefährliche Erosion der Glaubwürdigkeit, sowohl gegenüber Partnerstaaten als auch innerhalb der Europäischen Union selbst, wo gemeinsame Positionen zunehmend schwerer durchzuhalten sind.

Schließlich steht viel auf dem Spiel, was die internationale Rechtsordnung insgesamt betrifft. Deutschland ist regelmäßig in multilateralen Foren, vom Sicherheitsrat über die Generalversammlung bis zum Menschenrechtsrat, ein wichtiger Fürsprecher für die Durchsetzung internationalen Rechts. Werden die eigenen Verpflichtungen jedoch nicht konsequent umgesetzt, verliert die Bundesregierung die moralische und rechtliche Autorität, andere Staaten auf die Einhaltung von Normen zu verpflichten. Für ein Land, dessen außenpolitisches Gewicht in erheblichem Maße auf seiner Rolle als Verteidiger des Völkerrechts beruht, ist dies ein langfristiges Risiko, das weit über die aktuelle Situation hinausreicht.

Offener Brief an die
Bundesregierung
vom 14. Juli 2025

Zum Abschluss möchte ich den Blick gerne noch auf die Praxis richten. Wie können sich sowohl Jurist:innen als auch Nicht-Jurist:innen im aktuellen Konfliktfeld konkret engagieren – und welche Rolle sehen Sie dabei für Organisationen wie GHRD und die "Deutschen JuristInnen für das Völkerrecht"?

Jurist:innen können sich im aktuellen Kontext auf vielfältige Weise engagieren, etwa indem sie durch ihre Expertise zur Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen beitragen, Analysen verfassen, Verfahren vor nationalen oder internationalen Gerichten unterstützen oder die öffentliche Debatte mit einer klaren völkerrechtlichen Perspektive bereichern. Praktische Beispiele wären etwa die Mitwirkung an Amicus-Curiae-Stellungnahmen vor dem Internationalen Gerichtshof oder dem Internationalen Strafgerichtshof, die Unterstützung von NGOs bei der Dokumentation von Verbrechen oder die rechtliche Beratung von Parlamentarier:innen und Institutionen, die auf Grundlage des Völkerrechts politische Entscheidungen treffen müssen. Gerade die Vermittlung komplexer juristischer Zusammenhänge in verständlicher Sprache ist ein entscheidender Beitrag, damit die Gesellschaft nachvollziehen kann, wo internationale Verpflichtungen verletzt werden und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben.

Aber auch Nicht-Jurist:innen sind gefragt: Sie können durch zivilgesellschaftliches Engagement, die Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen, den Druck auf politische Entscheidungsträger:innen oder durch eigene Aufklärungsarbeit in ihrem Umfeld dazu beitragen, dass Menschenrechte und Völkerrecht nicht relativiert oder vergessen werden. Ganz konkret können sie sich etwa an öffentlichen Konsultationen der Vereinten Nationen beteiligen, Petitionen und Kampagnen unterstützen, Veranstaltungen besuchen oder selbst organisieren und durch kritische Medienkompetenz dazu beitragen, Desinformation zu entlarven. Jeder Beitrag, ob durch juristische Expertise oder durch gesellschaftliche Mobilisierung, verstärkt das Signal, dass universelle Rechte nicht verhandelbar sind.

Organisationen wie GHRD und die Deutschen Jurist:innen für das Völkerrecht haben dabei eine zentrale Rolle: Sie schaffen Räume für Vernetzung, bündeln Fachwissen und Stimmen, und tragen dieses sowohl in die politische Arena als auch in die Öffentlichkeit. Durch gezielte Advocacy-Arbeit in Genf, Brüssel und New York, durch die Veröffentlichung von Berichten und Stellungnahmen und durch Dialogformate zwischen Fachwelt, Zivilgesellschaft und politischen Entscheidungsträger:innen können sie entscheidend dazu beitragen, dass der Schutz von Menschenrechten und die Verteidigung der internationalen Rechtsordnung nicht nur abstrakte Prinzipien bleiben, sondern konkret eingefordert und umgesetzt werden.

Herzlichen Dank für Ihre wertvollen Einblicke, Frau Zehrer. Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg in Ihrer Menschenrechts- und Advocacy-Arbeit und alles Gute.

Charlotte Zehrer ist Juristin mit Schwerpunkt auf Völker- und Europarecht. Ihre Arbeit fokussiert sich auf Advocacy für Minderheiten, die Aufbereitung von Menschenrechtsberichten und die Vermittlung lokaler Realitäten in internationale Entscheidungsprozesse. Das Interview wurde von Ferhan Osseili (DJfdV) geführt.

Kontakt: charlotte@ghrd.org

 

Offenen Brief hier unterschreiben 

Der offene Brief wird laufend durch neue Mitzeichnungen ergänzt. Wir bieten keine individuelle Rechtsberatung an, sondern bündeln die Stimmen engagierter JuristInnen, um öffentlich für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und die konsequente Achtung des Völkerrechts einzutreten.
 

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